Zwangsschließung wegen Coronavirus

Corona geschlossen

Zwangsschließung wegen Coronavirus

Erste Bundesländer schließen Fitnessstudios!

Corona Virus
Corona Virus

Was solltest du als Studioinhaber jetzt sofort unternehmen!?

Kurzarbeitergeld

Die Agentur für Arbeit schreibt: „Wenn Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Corona-Virus Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung muss vom Arbeitgeber beantragt werden.
Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist, dass die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringert sind.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn aufgrund des Corona-Virus Lieferungen ausbleiben und dadurch die Arbeitszeit verringert werden muss oder staatliche Schutzmaßnahmen dafür sorgen, dass der Betrieb vorübergehend geschlossen wird.“

Dies ist im Falle einer Zwangsschließung deines Studios zweifellos gegeben.

Zeige den Arbeitsausfall an und beantrage Kurzarbeitergeld hier

Online: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall

Bitte warte nicht zu lange, die Anträge werden nach zeitlichem Eingang bearbeitet.

 

KfW Finanzierung
KfW Finanzierung

Sofortprogramm Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen

Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier haben ein Maßnahmenpaket in Milliardenhöhe vorgelegt, um die Folgen des Coronavirus zu bekämpfen. Sie kündigten ein unbegrenztes Kreditprogramm für Unternehmen an.

Unterstützung durch die KfW und landeseigene Förderbanken

Bislang hat die KfW noch keine spezifischen Kredite aufgelegt, deshalb verweist das Bundesministerium für Wirtschaft auf bestehende Förderungen. Unternehmen, Selbstständige und Freiberuflicher können diese über Banken und Sparkassen beantragen, die KfW-Kredite anbieten.

Für die gewerblichen Kredite stellt die KfW außerdem eine Info-Hotline zur Verfügung: 0800 539 9001. (aktuell kein Durchkommen Anm. des Autors)
Ich halte euch auf dem laufenden, wenn es konkrete Maßnahme gibt

 

Steuern und Sozialabgaben

Steuerliche Entlastungen

Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch die Ausbreitung des Corona-Virus bieten Finanzämter verschiedene steuerliche Hilfsangebote an:

Herabsetzung von Steuervorauszahlungen – Wie geht das?

Normalerweise stehen am 10. Juni 2020 die Einkommensteuer- und die Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für das 2. Quartal 2020 an. Zwar lassen sich diese Zahlungen nicht komplett aufheben, aber zumindest reduzieren. Dazu müssen Unternehmen beantragen, dass ihre Steuervorzahlungen an die gesunkenen Erträge für das Jahr 2020 angepasst werden. Im Antrag muss belegt werden, dass sich das zu versteuernde Einkommen durch Umsatzausfälle bereits vermindert hat oder noch vermindern wird.
Bis die Finanzverwaltung darüber entscheidet, kann es dauern. In dieser Zeit bleibt die Zahlungsfrist des Steuerbetrags aber bestehen. Daher ist es sinnvoll, wenn Unternehmen noch einen „Antrag auf zinslose technische Stundung“ stellen.

Stundung von Steuern – Wie geht das?

Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt oder an Ihren Steuerberater. In schwierigen wirtschaftlichen Lagen können die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer aufgeschoben werden. Im besten Fall können Sie die Vorauszahlungen der Gewerbesteuer sogar komplett aussetzen.

Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Wann kann ich eine Stundung beantragen?
Eine Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen ist möglich, wenn Sie oder Ihr Unternehmen sonst in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten geraten würden.
Wo reiche ich die Anträge zur Stundung ein?
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre jeweils zuständige Krankenkasse. Sie entscheidet über die Anträge im Einzelfall. Es ist sinnvoll, sich frühzeitig mit den zuständigen Krankenkassen in Verbindung zu setzen, um die Möglichkeiten einer Stundung abzuklären.

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