Die Unternehmensgründung
Welche Dinge sind jetzt erforderlich, um dein Unternehmen zu gründen? Was gibt es sonst noch zu beachten?
Bevor du deine Geschäftstätigkeit aufnehmen kannst, stehen noch einige administrative Dinge an. Für die Gründung und den Betrieb eines „normalen“ Studios gibt es keine formalen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Falls du zusätzliche Angebote machst, informiere dich bitte, ob du dafür besondere Voraussetzungen haben musst.
Wenn du eine Physiotherapiepraxis an dein Studio angliedern möchtest, dann gibt es Bedingungen, die du erfüllen und nachweisen musst. Zum Beispiel brauchst du entsprechende Qualifikationen und bestimmte räumliche Voraussetzungen, um eine Kassenzulassung zu erhalten.
Der erste Schritt ist die Gewerbeanmeldung bei dem Gewerbeamt, welches für deinen Unternehmenssitz zuständig ist.
Tipp: Sorge dafür, dass du eine zustellfähige Adresse hast, wo du postalisch zuverlässig erreichbar bist. Leider ist es schon mal passiert, dass der Gründer seine neue Firmenadresse angibt, aber es dort noch keinen Briefkasten oder Zustellmöglichkeit für den Postboten gibt. Dann kommen wichtige Briefe oder Sendungen natürlich nicht an und es kommt zu unnötigen Verzögerungen und Komplikationen.
Das Gewerbeamt leitet deine Daten automatisch an das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer (IHK), das statistische Landesamt und die Gewerbeaufsicht weiter.
Finanzamt
Vom Finanzamt erhältst du automatisch Unterlagen für die steuerliche Erfassung sowie deine Steuernummer. Leite die Informationen weiter an deinen Steuerberater. Dein Steuerberater kümmert sich dann um die weiteren Schritte beim Finanzamt.
Berufsgenossenschaft
Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind für alle Betriebe und Freiberufler zuständig. Hier kannst du dein Unternehmen online anmelden:
https://www.dguv.de/serviceportal/unternehmen-anmelden/index.jsp
Handelsregister
Ist ein Handelsregister Eintrag Pflicht? Die Rechtslage dazu ist nicht eindeutig. Vom Gesetzgeber ist lediglich vorgesehen, dass Unternehmen, die einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordern, sich in das Handelsregister eintragen müssen. Der Gesetzgeber gibt dafür keine konkreten Umsatzzahlen, Gewinne oder Unternehmensgrößen an.
Ein Existenzgründer, der sich als Einzelunternehmer selbstständig macht, muss seinen Betrieb nicht in das Handelsregister eintragen lassen. Dies gilt auch für die GbR. Alle anderen Unternehmen wie OHG, KG, GmbH, UG und AG müssen in das Handelsregister eingetragen werden. Allerdings können sich auch Einzelunternehmer und eine GbR freiwillig in das Handelsregister eintragen.
Dabei ist es wichtig, die Vor- und Nachteile genau abzuwägen.
Vorteile Handelsregistereintrag
Eingetragenen Unternehmen genießen bei Banken und Lieferanten einen gewissen Vertrauensbonus. Ein Handelsregistereintrag wirkt seriös, da sich das Unternehmen den Pflichten des Handelsgesetzbuches (HGB) unterwirft.
Zum Zweiten hast du den Vorteil, das eingetragene Firmen einen Fantasienamen nutzen dürfen, während bei den nicht eingetragenen Unternehmen, stets der vollständige Name des Inhabers zu nennen ist.
Wenn du Zweigniederlassungen eröffnen möchtest, ist die Eintragung im Handelsregister auch Voraussetzung.
Nachteile Handelsregistereintrag
Aber wie heißt es so schön, wo es Vorteile gibt, gibt es auch Nachteile und so ist es auch bei der Handelsregistereintragung. An erster Stelle steht hier die Bilanzierungspflicht. Als kaufmännisch geführter Betrieb, bist du zur Bilanzierung verpflichtet. Voraussetzung ist dann die Erstellung einer doppelten Buchführung. Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht nicht mehr aus.
Des Weiteren ist eine Eintragung auch mit Kosten verbunden, ebenso wie die Änderung. Soll die Eintragung verändert oder angepasst werden, so muss das, wie auch die Eintragung selbst, notariell erfolgen.
Zusätzlich bist du verpflichtet, dich an das HGB zu halten und in diesem sind die Regeln deutlich strenger, als wenn das Unternehmen nicht in das Handelsregister eingetragen ist.
Agentur für Arbeit
Wenn du Mitarbeiter beschäftigen willst, müssen du oder dein Steuerberater bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen. Der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergibt die Betriebsnummern und erfasst die erforderlichen Betriebsdaten. Du bist gesetzlich verpflichtet, die Betriebsnummer elektronisch zu beantragen.
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/betriebsnummern-service
Die Bundesagentur versendet die Betriebsnummern aus Datenschutzgründen nur per Post. Sorge dafür, dass du durch eine zustellungsfähige Adresse die Mitteilung auch erhältst. Leite die Betriebsnummer auch an deinen Steuerberater weiter.
DSSV
Die Mitgliedschaft beim DSSV ist auf freiwilliger Basis zu empfehlen. Der DSSV vertritt seit 1984 die Interessen der Fitnessbranche. Der DSSV unterstützt seine Mitglieder auf vielfältige Weise. Von der Lobbyarbeit in Berlin über Vergünstigungen durch Rahmenverträge bis zur konkreten Beratung bei allen Fragen zum Thema Fitnessstudio. Anmelden kannst du dich hier:
www.dssv.de/vorteile/beitrittserklaerung/
Schutzrechte
Prüfe bereits vor der Gründung, ob der Name deiner Firmenbezeichnung oder dein Logo rechtlich geschützt sind. Wenn du Markenrechte anderer Unternehmen verletzt, kann es für dich teuer werden.
Auf den Seiten des Deutschen Patent- und Markenamtes DPMA kannst du im Vorfeld prüfen, ob auf deine Namensgebung Schutzrechte eingetragen sind.
https://www.dpma.de/marken/markenschutz/index.html
Gleichzeitig kannst du auf den Seiten des DPMA deine Marke schützen
Geschäftskonto
Falls noch nicht im Rahmen der Finanzierung erfolgt, eröffne bei deiner Hausbank ein Geschäftskonto und kläre die Konditionen sowie die Kontokorrentlinie.
Trenne deine privaten Konten von deinen betrieblichen Konten. Eine klare Trennung ist dringend zu empfehlen, damit die privaten und betrieblichen Vorgänge sauber getrennt werden.
Versicherungen
Mit der Anmeldung als Unternehmen kannst du jetzt auch die erforderlichen Versicherungen abschließen.
Neben den Versicherungen für dein Unternehmen, geht es auch um deinen persönlichen Versicherungsschutz. Bitte lasse dich hier professionell beraten, am besten von einem Versicherungsfachmann, der mit der Branche vertraut ist.
Mitgliederverträge
Bereits zum Vorverkauf braucht du einen Mitgliedsvertrag. Kümmere dich nach der Gründung sehr zeitnah um diesen. Das Erstellen eines rechtssicheren und gleichzeitig für den Kunden verständlichen Mitgliedsvertrages, ist eine echte Herausforderung. Hole dir dazu anwaltlichen Rat und Unterstützung.
AGB
Jeder kennt sie, keiner liest sie, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB’s sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die als Grundlage für den Vertragsabschluss zwischen deinem Unternehmen und deinem Mitglied von dir vorgegeben werden. Auch hier die Empfehlung, hole dir dazu anwaltlichen Rat und Unterstützung.
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