Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
IN-COME Unternehmensberatung
Norbert Kroshoff
Lindenstr.17
46354 Südlohn
Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Aufträge, deren Gegenstand die Beratung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer (nachstehend „der oder die Berater“ genannt) ist. Vertragsinhalt sind Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Umsetzung von persönlichen, unternehmerischen und fachlichen Entscheidungen.
Leistungen und Vertragsgegenstand
Einzelheiten des Auftrages wie Aufgabenstellung, Dauer, Honorar etc. werden in einem gesonderten schriftlichen Vertrag (Auftrag) geregelt. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Die Leistungen des Beraters sind erbracht, wenn die erforderlichen Untersuchungen, Analysen und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen mit dem Auftraggeber erarbeitet sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.
Der Berater legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist der Berater nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages vom Berater Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben.
Der Berater erbringt Leistungen, die dem Berufsbild eines Unternehmensberaters entsprechen. Insbesondere steuerliche und rechtliche Aspekte muss der Auftraggeber bei Bedarf durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt prüfen lassen.
Der Berater kann sich zur Auftragsausführung weiterer Mitarbeiter (auch weitere selbstständige Berater) bedienen, wobei er dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Der Berater sichert zu, dass die eingesetzten Mitarbeiter der Aufgabe entsprechend qualifiziert sind.
Leistungsänderungen
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrags oder der wesentlichen Arbeitsergebnisse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Berater die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.
Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung vom Berater die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist der Berater nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann der Berater dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.
Der Auftraggeber stellt dem Berater eine Vollständigkeitserklärung aus, in der bestätigt wird, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vollständig und richtig sind und keine Anhaltspunkte vorliegen bzw. bekannt sind, welche geeignet sind, deren Vollständigkeit und Richtigkeit in Frage zu stellen.
Vergütung
Die Leistungen des Beraters werden – sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist – nach den jeweils vereinbarten Tages- bzw. Stundensätzen, zzgl. Auslagen, Nebenkosten, Tagesspesen etc. berechnet und vergütet.
Der Berater ist berechtigt, für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen angemessene Vorschüsse oder für bereits erbrachte Leistungen angemessene Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Teilzahlungen, Vorschüsse und Ratenzahlung werden vertraglich vereinbart.
Werden angeforderte Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder sonstige Rechnungen nicht oder nicht vollständig ausgeglichen, ist der Berater berechtigt, weitere Tätigkeiten solange einzustellen, bis die offenstehende Forderung vollständig beglichen ist. Darüber hinaus kann der Berater nach vorangegangener schriftlicher Mahnung mit Kündigungsandrohung den abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall kann der Berater dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.
Die Zeit- und Vergütungsprognosen vom Berater in Bezug auf die Ausführung eines Auftrages stellen eine unverbindliche Schätzung dar, da der erforderliche zeitliche Aufwand von Faktoren abhängen kann, die von Berater nicht beeinflusst werden können.
Beruht die Überschreitung des prognostizierten Zeit- oder Vergütungsumfangs auf Umständen, die vom Auftraggeber zu verantworten sind (z. B. unzureichende Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers) ist der hieraus resultierende Mehraufwand entsprechend den jeweils gültigen Tages- bzw. Stundensätzen des Beraters zu vergüten. Dasselbe gilt für Überschreitungen bis zu 30%, sofern sie auf anderen Ursachen beruhen.
Zahlungsmodalitäten
Bei der vereinbarten Vergütung handelt es sich um Netto-Preise, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
Die Rechnungen werden ohne Abzüge mit Zugang beim Kunden fällig. Akontorechnungen, Anzahlungen und Vorschüsse sind spätestens am 5. Kalendertag nach Rechnungsdatum auf das vom Berater angegebene Konto zu überweisen. Abschlussrechnungen sind spätestens am 10. Kalendertag nach Fälligkeit zu überweisen.
Ist der Auftraggeber Verbraucher, kommt er durch die Mahnung spätestens jedoch 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. In diesem Fall sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu leisten.
Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, kommt er durch Überschreitung des Zahlungsziels in Verzug; einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Ab Verzugseintritt betragen die Verzugszinsen 8% oberhalb des jeweils aktuellen Basiszinses. Zudem sind wir berechtigt, nach eingetretenem Verzug pro erfolgter Mahnung eine Kostenpauschale von 40,- EUR gemäß § 288 BGB zu erheben
Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Ist der Kunde kein Verbraucher, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Haftung
Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg vom Berater empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn der Berater die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.
Der Berater haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Für einen einzelnen Schadensfall ist sie auf den einfachen Wert des Honorars begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadenersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten, die sich aus einer einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten Leistung ergibt. Ansprüche, die sich auf eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beziehen, unterliegen keiner Haftungseinschränkung.
Die Haftung des Beraters entfällt, falls der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber dem Berater gerügt wurden.
Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen der Schriftform.
Sind oder werden Vorschriften dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen.
Erfüllungsort für alle Leistungen ist Südlohn.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag ist Südlohn.