KfW-Sonderprogramm
Ab Montag dem 23. März 2020 bis zum 14. April 2020 gibt es eine prozessuale Übergangsregelung.
Bei Krediten bis 3 Mio. Euro verzichtet die KfW beim Sonderprogramm auf eine eigene Risikoprüfung und übernimmt die Risikoprüfung der Hausbank des Antragstellers.
Es gibt Betriebsmittelfinanzierung 2-2-2 oder 5-1-5 [Laufzeit – tilgungsfreie Zeit – Zinsfestschreibung] und die Investitionsfinanzierungen 10-2-10 oder 20-3-10.
Die Haftungsfreistellung kann jeweils 80 Prozent betragen.
Es kann die Antragstellung ab Montag erfolgen. Die Hausbank macht die Risikoprüfung. Vollständige und aktuelle Unterlagen der Antragsteller werden notwendig.
Siehe dazu auch https://www.in-come.de/liquiditaetshilfen-corona-schutzschirm/
Die erste Phase des Hilfspakets steht bereits ab sofort zur Verfügung. Die KfW hat ihre bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern, darunter den KfW-Unternehmerkredit für Bestandsunternehmen, den ERP-Gründerkredit-Universell für junge Unternehmen sowie den KfW-Kredit für Wachstum für größere Unternehmen.
Die Kredite aus der Phase 1 können die Unternehmen über ihre Hausbanken beantragen. Für Freiberufler und Selbständige gelten dabei die gleichen Regeln wie für Unternehmen.

Zum Antragsprozess Dr. Günther Bräunig, Vorstandsvorsitzender der KfW: „Die Vorschläge der Deutschen Kreditwirtschaft zur Vereinfachung von Prozessen haben wir weitgehend aufgenommen und die Kreditgenehmigungsprozesse vereinfacht. Für die Gewährung von Haftungsfreistellungen wird die Risikobewertung der Hausbank übernommen“
Mitteilung Finanzmarktwelt: „Darüber hinaus führt die KfW für kleine und mittlere sowie für große Unternehmen ein neues KfW-Sonderprogramm mit erhöhter Risikotoleranz ein. Dieses soll von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die durch die Corona-Krise in größere Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Dieses neue KfW-Sonderprogramm soll nächste Woche starten. Anträge können bereits ab sofort über den üblichen Weg der Hausbanken eingereicht werden.
Die KfW wird für kleine und mittlere sowie bzw. für große Unternehmen je ein Sonderprogramm vorbereiten und schnellstmöglich einführen. Dafür werden die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert und betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80 %, bei Investitionen sogar bis zu 90 %. Diese sollen auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten (krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz) geraten sind. … Der Start dieser Sonderprogramme unterliegt dem Vorbehalt einer Genehmigung durch die Europäische Kommission.“
Es ist mit sehr vielen Kreditanträgen zu rechnen! Je besser aufbereitet und vollständig eure Unterlagen sind, desto schneller kommen ihr an die Mittel. Wer vollständige Unterlagen hat oder erstellt, der bekommt (schneller) Geld.